Private Krankenversicherung Ambulante Behandlungsleistungen
Ambulante Heilbehandlungstarife beinhalten eine ganze Reihe von Einzelleistungen, wie die nachfolgenden Beispiele zeigen.
Arztbehandlungen bestehen aus ärztlichen Beratungen, Besuchen, Untersuchungen, Sonderleistungen, Wegegebühren, Operationen oder
Hebammenhilfe.
Zu den Heilpraktikerbehandlungen zählen Beratungen, Besuche, Untersuchungen, Sonderleistungen und Wegegebühren, soweit diese im
Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aufgeführt sind. Die Kostenerstattung für Heilpraktikerbehandlung ist auf Methoden
und Heilmittel beschränkt, die sich in der Praxis als ebenso Erfolg versprechend bewährt haben wie die Schulmedizin, außer wenn
keine schulmedizinischen Methoden oder Arzneimittel zur Verfügung stehen (§ 4 Abs. 6). Insbesondere in diesem Leistungsbereich
ist vor Vertragsabschluss möglichst eine Nachfrage beim Versicherer zu halten, wenn auf entsprechende Therapieformen besonderer
Wert gelegt wird. Der Private Krankenversicherung Leistungsumfang der Tarife und Versicherer ist hier besonders unterschiedlich geregelt und den Bedingungen
nicht immer zu entnehmen.