Private Krankenversicherung Beitragsanpassung
Im Rahmen der vertraglichen Leistungszusage können sich die Leistungen des Versicherers z. B. wegen steigender Heilbehandlungskosten
oder einer häufigeren Inanspruchnahme medizinischer Leistungen ändern. Dementsprechend vergleicht der Versicherer zumindest
jährlich die erforderlichen mit den kalkulierten Versicherungsleistungen. Ergibt diese Gegenüberstellung eine Veränderung von
mehr als dem tariflich festgelegten Prozentsatz, so werden alle Tarifbeiträge vom Versicherer überprüft und, soweit erforderlich,
mit Zustimmung des Treuhänders angepasst. Unter den gleichen Voraussetzungen kann auch eine betragsmäßig festgelegte
Selbstbeteiligung angepasst und ein vereinbarter Beitragszuschlag entsprechend geändert werden. Im Zuge einer Beitragsanpassung
für die Private Krankenversicherung wird auch der für die Beitragsgarantie im Standardtarif erforderliche Zuschlag mit dem kalkulierten Zuschlag verglichen, und,
soweit erforderlich, angepasst.