Private Krankenversicherung
Besondere Tarife gibt es für Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 20 Jahren sowie für Beihilfeberechtigte. Sie sehen keine
Alterungsrückstellungen vor.
Die Beitragshöhe des Basistarifs wird nach Alter und Geschlecht unterschiedlich hoch sein, aber ohne Risikozuschläge festgelegt.
Der Beitrag darf bei Einzelpersonen den Höchstbeitrag der GKV nicht übersteigen. Der Höchstbeitrag für beide Ehepartner soll
zukünftig je 100 Prozent des Höchstbeitrags zur GKV betragen. Gesetzesbegründung: Die nunmehr vorgesehene Streichung der
Berücksichtigung bei der Bemessung des Höchstbeitrags vermeidet, dass auch gut verdienende Ehepaare durch einen Wechsel in den
Basistarif von der Deckelung der Höchstbeiträge profitieren, die zur Vermeidung sozialer Härten in das Gesetz aufgenommen wurden.
Geringverdiener müssen nur den halben Basistarifbeitrag zahlen, für Hartz IV-Empfänger wird das Sozialamt leisten. Für Ehepartner
und Kinder müssen eigene Versicherungen abgeschlossen werden.
Im Private Krankenversicherung Basistarif sind unterschiedliche Selbstbehaltsstufen wählbar: Von 0 EUR über 300 EUR, 600 EUR, 900 EUR bis zu 1.200 EUR.