Private Krankenversicherung eingeschränkte Anrechnung von Altersrückstellung
Ab 2009 gilt, dass Neukunden der Private Krankenversicherung ohne Einschränkung den Anbieter wechseln können. Anders als heute nehmen die
Versicherten ihre Alterungsrückstellungen künftig zumindest zum Teil mit, begrenzt auf die Altersrückstellungen, die den Basistarif
umfassen. Dies verbilligt die Prämien beim neuen Anbieter. Das neue Unternehmen muss den Wechselwilligen im Umfang des Basistarifs
aufnehmen und darf keine Risikozuschläge erheben. Er wird dann im neuen Unternehmen so gestellt, als ob er dort in dem Alter
eingetreten wäre, in dem er den ursprünglichen Versicherungsvertrag im alten Unternehmen abgeschlossen hat. Der Versicherte muss
dabei nicht in den Basistarif wechseln. Er kann auch in andere Normaltarife übertreten, auch dann erhält er die
Alterungsrückstellungen im Umfang des Basistarifs. Allerdings ist das neue Unternehmen dann nicht gezwungen, ihn zu versichern,
und es kann für diese Tarife Risikoprüfungen und daraus resultierende Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge erheben.