Lexikon Private Krankenversicherung Buchstabe T

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Private Krankenversicherung Nicht versicherte Beamte und Pensionäre

Die Versicherungspflicht ab 2009 gilt auch für diese Personengruppe. In der Konsequenz bedeutet das, dass manche Beamte und Pensionäre, die sich bislang mit der staatlichen Beihilfe begnügt haben, sich beihilfeergänzend versichern müssen. Beamte mit einem Beihilfesatz von 50 Prozent müssen ab diesem Zeitpunkt eine Versicherung aufweisen, die die übrigen 50 Prozent der Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen übernimmt. Zahnarztkosten können, müssen aber nicht versichert werden, die maximale Selbstbeteiligung liegt bei 2.500 EUR p. a. Bei Pensionären gilt ähnliches. Hier beträgt die Beihilfe für die Private Krankenversicherung 70 Prozent, die fehlenden 30 Prozent sich zu versichern.