Lexikon Private Krankenversicherung Buchstabe X

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Private Krankenversicherung Vertragsänderung

Erhöht oder erweitert sich bei einer Vertragsänderung der Versicherungsschutz, so ist hinsichtlich der Wartezeiten Folgendes zu beachten: Erweiterung der Versicherung um den Ersatz von Aufwendungen, die bislang nicht Gegenstand des Vertrages waren: Normalerweise wird die bisherige Versicherungsdauer nicht auf die Wartezeiten angerechnet; die in den Tarif- und Versicherungsbedingungen genannten Wartezeiten sind somit zu erfüllen. Wird der Private Krankenversicherung Vertrag hingegen nur umgestellt - beispielsweise vom Krankenhaustagegeld auf die stationäre Heilbehandlung und umgekehrt -, kann die bisherige Versicherungsdauer auf die Wartezeiten angerechnet werden, und zwar bis zur Höhe des bisherigen Leistungsumfangs. Erhöhung des Versicherungsschutzes: Eine Anrechnung der bisherigen Versicherungsdauer auf die Wartezeiten kann erfolgen.