Lexikon Private Krankenversicherung Buchstabe Z

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Private Krankenversicherung 2009

Zum 1.1.2009 sollen die Standardtarifversicherten automatisch in den Basistarif überführt werden. Wer bislang schon im Private Krankenversicherung Standardtarif versichert war, kann es auch nach dem 1.1.2009 bleiben, allerdings wird dann der Standardtarif in den Krankenversicherungs-übergreifenden Risikostrukturausgleich integriert und einbezogen werden. Wer als Standard- oder Basisversicherter seine Versicherung wechseln will, muss nachweisen, dass er einen neuen Versicherer gefunden hat, ehe der bisherige Versicherer die Kündigung akzeptieren darf. Dies ergibt sich aus § 178h Abs. 6 des neuen VVG. Die Behandlungspflicht für Standard-Versicherte ist ebenfalls gesetzlich geregelt. § 75 SGB V sieht vor, dass die Leistungsabrechnung für Standard-Versicherte maximiert wird auf den 1,8-fachen Gebührensatz der Ärzte und den 2-fachen Gebührensatz der Zahnärzte.