Leistungen PKV
Die PKV Leistungen eines Logopäden werden übernommen, soweit die Vergütungen im Rahmen der in Deutschland üblichen Preise berechnet wurden.
Als üblich gelten dabei Vergütungen bis zu den vom Bundesminister des Innern festgelegten beihilfefähigen Höchstbeträgen.
Zu den Hilfsmitteln zählen Brillen, Kontaktlinsen, Bandagen, orthopädische Schuhe und Einlagen, künstliche Glieder und Prothesen,
Gummistrümpfe, Hörgeräte, Krankenfahrstühle, künstlicher Kehlkopf, Stützapparate, Kunstaugen usw. Bei den Hilfsmitteln werden
Kosten einschließlich Brillenfassungen in unterschiedlicher Höhe übernommen. Der Leistungsbereich erstreckt sich hierfür auf
bis zu 250 EUR, differenziert nach der einfachen Ausführung oder der einmaligen Leistung innerhalb eines Jahres oder der
mehrmaligen Leistung bei Bruch oder Verlust. Große Hilfsmittel werden teilweise nur alle drei Jahre finanziert, wie z.B.
Krankenfahrstühle oder Hörgeräte (Ersatzbatterien und Ladegeräte für Hör- und Sprechgeräte werden zumeist nicht erstattet).