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Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme

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Übernahme von Heilpraktiker Kosten

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Keine Zuzahlung bei Medikamenten

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Wer darf in die PKV eintreten, bzw. in diese wechseln?

Ein Wechsel in die PKV kommt für folgende Personengruppen in Frage,
 PKV  Selbstständige und Freiberufler,
 PKV  Arbeiter und Angestellte ab einem Bruttogehalt von 49.950 Euro jährlich,
 PKV  Beamte und Beamtenanwärter,
 PKV  Ehepartner, wo der andere Teil bereits privat versichert ist,
 PKV  Studenten (diese können sich in der privaten, studentischen Krankenversicherung versichern.)

Wonach richten sich die PKV Beiträge?

Der in monatlich zu zahlende Beitrag in der privaten Krankenversicherung richtet sich nach den von Ihnen gewünschten Leistungen, sowie den gewählten Tarifmöglichkeiten.
Weitere Faktoren, die die Beitragshöhe beeinflussen sind zum Beispiel,
 PKV  das Eintrittsalter
 PKV  der aktuelle Gesundheitszustand und eventuell vorhandene Vorerkrankungen,
 PKV  das Geschlecht des Versicherungsnehmers,
 PKV  sowie der jeweiligen Versicherungsgesellschaften.

Welche Leistungen bietet die PKV?

Nachfolgend finden Sie einen kleinen Überblick über die PKV Leistungen,
 PKV  ambulante und staionäre Behandlungsleistungen,
 PKV  Leistungen für die Zahnbehandlung, dem Zahnersatz, sowie Kieferorthopädische Behandlung,
 PKV  Krankentagegeldzahlung zur Absicherung des Verdienstausfall (ab Tag der Erkrankung je nach gewähltem Tarif),
 PKV  Krankenhaustagegeldleistung bei stationärer Behandlung (ab Tag der Einweisung je nach gewähltem Tarif),
 PKV  sowie zusätzliche Leistungen bei Todesfall, Kuraufenthalten, und zur Beitragsentlastung etc.

Welche PKV Tarife gibt es?

Im wesentlichen gibt es folgende PKV Tarife,
Standarttarif (Basistarif)
 PKV  Standardtarif, gedacht für vor allem ältere Versicherungsnehmer die den Normalbeitrag für die PKVnicht mehr aufbringen können und nicht in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren können.
 PKV  Basistarif dient als Grundabsicherung vor allem für Selbstständige und Freiberufler, die mit Ihrem Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegen und keine Möglichkeit haben, in die gesetzliche KV einzutreten.
Ebenfalls können sich Studenten im Basistarif versichern, die aus der Studentischen Krankenversicherung ausscheiden müssen.
Komakttarif
 PKV  Der Kompakttarif übernimmt Zahlungsleistungen bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung.
 PKV  Ein Kompakttarif ist bei gewünschten Leistungen, wie Ein- oder Zweibettzimmerbelegung mit Chefarztbehandlung, kombiniert mit Höchstsatztarifen, ergänzt um vernünftige Leistungen bei Brillen und anderen Hilfsmitteln zu empfehlen.
 PKV  Bei vielen Kompakttarifen erstreckt sich die Selbstbeteiligung über eine Kombination aus ambulantem, stationären Leistungen und Zahnbehandlungsleistungen.
Großschadentarif (Hoher Selbstbehalt)
 PKV  Der Großschadentarif bietet Selbstbehalte von bis zu 5.000 EUR. Durch die Wahl einer höheren Selbstbeteiligung wird der monatliche Beitrag drastisch reduziert, daher ist dieser Tarif insbesondere bei Selbstständigen und Freiberuflern interessant, die Wert auf eine gringe monatliche Beitragshöhe legen.
Kollektivtarif (Gruppentarif)
 PKV  Kollektiv- und Gruppenversicherungsverträge sind Verträge einer Gruppe von Personen in einem Versicherungsschein durch einen Versicherungsnehmer. Vorteile sind ein geringerer Verwaltungsaufwand und eine günstigere Prämie. Verbreitet sind vor allem Gruppenverträge mit Berufsverbänden und Firmen und sonstigen Verbänden. Geboten werden auch Verträge für Auslandsreisen sowie für Ausschnittsdeckungen.
 PKV  Vertragspartner im Kollektivtarif sind Firmen (für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter), Vereinigungen freiberuflich tätiger Personen, die keinen Gewerbebetrieb unterhalten und dieser Vereinigung zwangsweise angehören, wie z.B. Ärzte, Zahnärzte, Architekten und andere Kammerorganisationen, schließlich rechtsfähige Vereinigungen solcher Berufe, die überwiegend selbstständig, also freiberuflich ausgeübt werden wie Anwaltsvereine, Verbände der Journalisten usw.

Welche Vorteile bringt Ihnen ein Wechsel in die PKV?

Einge PKV Vorteile, die Sie als Privatpatient haben,
 PKV  Freie Tarifwahl und individuelle Beitragsgestaltung,
 PKV  Freie Arztwahl und Krankenhauswahl,
 PKV  Geringe Wartezeiten bei Arztbesuchen,
 PKV  Stationäre Behandlung im Einbettzimmer, sowie mit Chefarztbehandlung als zusätzliche Wahlleistung möglich,
 PKV  Übernahme für Kosten bei Heilpraktikerleistungen je nach gewähltem Tarif,
 PKV  Hohe Kostenerstattung für Zahnersatz je nach Tarif bis zu 100% möglich,
 PKV  Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen möglich,
 PKV  Je nach gewähltem Tarif weltweiter oder europaweiter Krankenversicherungsschutz möglich,
 PKV  Volle Lohnfortzahlung bis zum Nettoeinkommen möglich, auch bei Selbstständigen,
 PKV  Krankengeldzahlung ohne zeitliche Begrenzung,
 PKV  Senkung des Beitrages durch den Wechsel in den Standardtarif im Alter möglich,
 PKV  Im Einzelfall sind durch die Schulmedizini nicht anerkannte Heilmethoden erstattungsfähig,
 PKV  Kostenübernahme für Brillen nach augenärztlicher Verschreibung möglich.

Allgemeines über die PKV

Versicherungspflichtige Personengruppen, wie Selbstständige, Freiberufler, oder Beamte können eine PKV abschließen, bzw. in diese wechseln. Aber auch Angestellte deren Bruttojahresgehalt gemäß der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze von 49.950 Euro erreicht wird, können in die Private wechseln. Ebenfalls besteht die Möglichkeit für Ärzte, Apotheker, sowie in anderen medizienisch arbeitenden Personen, sich private zu versichern. Ein unabhängiger Online Vergleich ermöglicht Ihnen, aus einer Vielzahl von Versicherungsgesellschaften und deren Tarifkombinationen kostenlos zu vergleichen. Günstige Versicherer finden Sie durch den Vergleich PKV.

PKV Leistung

Bei der PKV besteht freie Arztwahl unter den niedergelassenen approbierten Ärzten und Zahnärzten. Heilpraktiker im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes dürfen in Anspruch genommen werden, soweit die Tarifbedingungen nichts anderes vorsehen (§ 4 [2] MB/KK 94). Von den genannten Behandlern müssen die Arznei-, Heil-, Hilfs- und Verbandmittel verordnet werden. Arzneimittel müssen aus der Apotheke bezogen werden (§ 4 [3] MB/KK 94). Freie Wahlmöglichkeit besteht unter den öffentlichen und privaten Krankenhäusern für die versicherte Person bei einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung. Die Krankenhäuser müssen unter ständiger ärztlicher Leitung stehen, über ausreichende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügen und Krankengeschichten führen (§ 4 [4] MB/KK 94, § 4 [8] MB/KT 94). In den sog. gemischten Krankenanstalten, die auch Kuren bzw. Sanatoriumsbehandlungen durchführen oder Rekonvaleszenten aufnehmen, werden tarifliche Leistungen nur erbracht, wenn neben der Erfüllung der Voraussetzungen gemäß § 4 [4] der Versicherer bereits vor Beginn der Behandlung eine schriftliche Leistungszusage erteilt hat. Bei Tbc-Erkrankungen wird in vertraglichem Umfang auch für die stationäre Behandlung in Tbc-Heilstätten und -Sanatorien geleistet (§ 4 [5] MB/KK, § 4 [9] MB/KT).