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Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme

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Wer darf in die PKV eintreten, bzw. in diese wechseln?

Ein Wechsel in die PKV kommt für folgende Personengruppen in Frage,
 PKV  VergleichSelbstständige und Freiberufler,
 PKV  VergleichArbeiter und Angestellte ab einem Bruttogehalt von 50.950 Euro jährlich,
 PKV  VergleichBeamte und Beamtenanwärter,
 PKV  VergleichEhepartner, wo der andere Teil bereits privat versichert ist,
 PKV  VergleichStudenten (diese können sich in der privaten, studentischen Krankenversicherung versichern.)

Wonach richten sich die PKV Beiträge?

Der in monatlich zu zahlende Beitrag in der privaten Krankenversicherung richtet sich nach den von Ihnen gewünschten Leistungen, sowie den gewählten Tarifmöglichkeiten.
Weitere Faktoren, die die Beitragshöhe beeinflussen sind zum Beispiel,
 PKV  Vergleichdas Eintrittsalter
 PKV  Vergleichder aktuelle Gesundheitszustand und eventuell vorhandene Vorerkrankungen,
 PKV  Vergleichdas Geschlecht des Versicherungsnehmers,
 PKV  Vergleichsowie der jeweiligen Versicherungsgesellschaften.

Welche Leistungen bietet die PKV?

Nachfolgend finden Sie einen kleinen Überblick über die PKV Leistungen,
 PKV  Vergleichambulante und staionäre Behandlungsleistungen,
 PKV  VergleichLeistungen für die Zahnbehandlung, dem Zahnersatz, sowie Kieferorthopädische Behandlung,
 PKV  VergleichKrankentagegeldzahlung zur Absicherung des Verdienstausfall (ab Tag der Erkrankung je nach gewähltem Tarif),
 PKV  VergleichKrankenhaustagegeldleistung bei stationärer Behandlung (ab Tag der Einweisung je nach gewähltem Tarif),
 PKV  Vergleichsowie zusätzliche Leistungen bei Todesfall, Kuraufenthalten, und zur Beitragsentlastung etc.

Welche PKV Tarife gibt es?

Im wesentlichen gibt es folgende PKV Tarife,
Standarttarif (Basistarif)
 PKV  VergleichStandardtarif, gedacht für vor allem ältere Versicherungsnehmer die den Normalbeitrag für die PKVnicht mehr aufbringen können und nicht in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren können.
 PKV  VergleichBasistarif dient als Grundabsicherung vor allem für Selbstständige und Freiberufler, die mit Ihrem Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegen und keine Möglichkeit haben, in die gesetzliche KV einzutreten.
Ebenfalls können sich Studenten im Basistarif versichern, die aus der Studentischen Krankenversicherung ausscheiden müssen.
Komakttarif
 PKV  VergleichDer Kompakttarif übernimmt Zahlungsleistungen bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung.
 PKV  VergleichEin Kompakttarif ist bei gewünschten Leistungen, wie Ein- oder Zweibettzimmerbelegung mit Chefarztbehandlung, kombiniert mit Höchstsatztarifen, ergänzt um vernünftige Leistungen bei Brillen und anderen Hilfsmitteln zu empfehlen.
 PKV  VergleichBei vielen Kompakttarifen erstreckt sich die Selbstbeteiligung über eine Kombination aus ambulantem, stationären Leistungen und Zahnbehandlungsleistungen.
Großschadentarif (Hoher Selbstbehalt)
 PKV  VergleichDer Großschadentarif bietet Selbstbehalte von bis zu 5.000 EUR. Durch die Wahl einer höheren Selbstbeteiligung wird der monatliche Beitrag drastisch reduziert, daher ist dieser Tarif insbesondere bei Selbstständigen und Freiberuflern interessant, die Wert auf eine gringe monatliche Beitragshöhe legen.
Kollektivtarif (Gruppentarif)
 PKV  VergleichKollektiv- und Gruppenversicherungsverträge sind Verträge einer Gruppe von Personen in einem Versicherungsschein durch einen Versicherungsnehmer. Vorteile sind ein geringerer Verwaltungsaufwand und eine günstigere Prämie. Verbreitet sind vor allem Gruppenverträge mit Berufsverbänden und Firmen und sonstigen Verbänden. Geboten werden auch Verträge für Auslandsreisen sowie für Ausschnittsdeckungen.
 PKV  VergleichVertragspartner im Kollektivtarif sind Firmen (für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter), Vereinigungen freiberuflich tätiger Personen, die keinen Gewerbebetrieb unterhalten und dieser Vereinigung zwangsweise angehören, wie z.B. Ärzte, Zahnärzte, Architekten und andere Kammerorganisationen, schließlich rechtsfähige Vereinigungen solcher Berufe, die überwiegend selbstständig, also freiberuflich ausgeübt werden wie Anwaltsvereine, Verbände der Journalisten usw.

Welche Vorteile bringt Ihnen ein Wechsel in die PKV?

Einge PKV Vorteile, die Sie als Privatpatient haben,
 PKV  VergleichFreie Tarifwahl und individuelle Beitragsgestaltung,
 PKV  VergleichFreie Arztwahl und Krankenhauswahl,
 PKV  VergleichGeringe Wartezeiten bei Arztbesuchen,
 PKV  VergleichStationäre Behandlung im Einbettzimmer, sowie mit Chefarztbehandlung als zusätzliche Wahlleistung möglich,
 PKV  VergleichÜbernahme für Kosten bei Heilpraktikerleistungen je nach gewähltem Tarif,
 PKV  VergleichHohe Kostenerstattung für Zahnersatz je nach Tarif bis zu 100% möglich,
 PKV  VergleichBeitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen möglich,
 PKV  VergleichJe nach gewähltem Tarif weltweiter oder europaweiter Krankenversicherungsschutz möglich,
 PKV  VergleichVolle Lohnfortzahlung bis zum Nettoeinkommen möglich, auch bei Selbstständigen,
 PKV  VergleichKrankengeldzahlung ohne zeitliche Begrenzung,
 PKV  VergleichSenkung des Beitrages durch den Wechsel in den Standardtarif im Alter möglich,
 PKV  VergleichIm Einzelfall sind durch die Schulmedizini nicht anerkannte Heilmethoden erstattungsfähig,
 PKV  VergleichKostenübernahme für Brillen nach augenärztlicher Verschreibung möglich.

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PKV Kündigung durch den Versicherer

Die Versicherer verzichten in der Krankheitskostenvollversicherung (Krankheitskosten, Krankentagegeld, Krankenhaustagegeld) ausdrücklich auf das Recht der ordentlichen Kündigung. Geregelt ist dies in § 178i VVG. Der PKV Anbieter hat jedoch ein ordentliches Kündigungsrecht, wenn lediglich eine Krankenhaustagegeld-, eine Krankheitskostenteilversicherung oder beides vereinbart ist. Dies gilt auch für eine separate Krankentagegeldversicherung, für die kein Anspruch auf Beitragszuschuss durch den Arbeitgeber besteht. Dann kann er das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden der ersten drei Versicherungsjahre, frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Vertragsdauer mit einer Frist von drei Monaten kündigen (§ 14 Abs. 1 MB/KK 94). Aus den Tarifbedingungen ist ersichtlich, ob der Versicherer das Recht der ordentlichen Kündigung auf die Krankenhaustagegeldversicherung beschränkt. In der Krankentagegeldversicherung verzichten viele Versicherer auch auf das ordentliche Kündigungsrecht für die ersten drei Versicherungsjahre, wenn ambulante und stationäre Tarife mitversichert sind.