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Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme

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Wer darf in die PKV eintreten, bzw. in diese wechseln?

Ein Wechsel in die PKV kommt für folgende Personengruppen in Frage,
Vergleich PKV  Selbstständige und Freiberufler,
Vergleich PKV  Arbeiter und Angestellte ab einem Bruttogehalt von 49.950 Euro jährlich,
Vergleich PKV  Beamte und Beamtenanwärter,
Vergleich PKV  Ehepartner, wo der andere Teil bereits privat versichert ist,
Vergleich PKV  Studenten (diese können sich in der privaten, studentischen Krankenversicherung versichern.)

Wonach richten sich die PKV Beiträge?

Der in monatlich zu zahlende Beitrag in der privaten Krankenversicherung richtet sich nach den von Ihnen gewünschten Leistungen, sowie den gewählten Tarifmöglichkeiten.
Weitere Faktoren, die die Beitragshöhe beeinflussen sind zum Beispiel,
Vergleich PKV  das Eintrittsalter
Vergleich PKV  der aktuelle Gesundheitszustand und eventuell vorhandene Vorerkrankungen,
Vergleich PKV  das Geschlecht des Versicherungsnehmers,
Vergleich PKV  sowie der jeweiligen Versicherungsgesellschaften.

Welche Leistungen bietet die PKV?

Nachfolgend finden Sie einen kleinen Überblick über die PKV Leistungen,
Vergleich PKV  ambulante und staionäre Behandlungsleistungen,
Vergleich PKV  Leistungen für die Zahnbehandlung, dem Zahnersatz, sowie Kieferorthopädische Behandlung,
Vergleich PKV  Krankentagegeldzahlung zur Absicherung des Verdienstausfall (ab Tag der Erkrankung je nach gewähltem Tarif),
Vergleich PKV  Krankenhaustagegeldleistung bei stationärer Behandlung (ab Tag der Einweisung je nach gewähltem Tarif),
Vergleich PKV  sowie zusätzliche Leistungen bei Todesfall, Kuraufenthalten, und zur Beitragsentlastung etc.

Welche PKV Tarife gibt es?

Im wesentlichen gibt es folgende PKV Tarife,
Standarttarif (Basistarif)
Vergleich PKV  Standardtarif, gedacht für vor allem ältere Versicherungsnehmer die den Normalbeitrag für die PKVnicht mehr aufbringen können und nicht in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren können.
Vergleich PKV  Basistarif dient als Grundabsicherung vor allem für Selbstständige und Freiberufler, die mit Ihrem Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegen und keine Möglichkeit haben, in die gesetzliche KV einzutreten.
Ebenfalls können sich Studenten im Basistarif versichern, die aus der Studentischen Krankenversicherung ausscheiden müssen.
Komakttarif
Vergleich PKV  Der Kompakttarif übernimmt Zahlungsleistungen bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung.
Vergleich PKV  Ein Kompakttarif ist bei gewünschten Leistungen, wie Ein- oder Zweibettzimmerbelegung mit Chefarztbehandlung, kombiniert mit Höchstsatztarifen, ergänzt um vernünftige Leistungen bei Brillen und anderen Hilfsmitteln zu empfehlen.
Vergleich PKV  Bei vielen Kompakttarifen erstreckt sich die Selbstbeteiligung über eine Kombination aus ambulantem, stationären Leistungen und Zahnbehandlungsleistungen.
Großschadentarif (Hoher Selbstbehalt)
Vergleich PKV  Der Großschadentarif bietet Selbstbehalte von bis zu 5.000 EUR. Durch die Wahl einer höheren Selbstbeteiligung wird der monatliche Beitrag drastisch reduziert, daher ist dieser Tarif insbesondere bei Selbstständigen und Freiberuflern interessant, die Wert auf eine gringe monatliche Beitragshöhe legen.
Kollektivtarif (Gruppentarif)
Vergleich PKV  Kollektiv- und Gruppenversicherungsverträge sind Verträge einer Gruppe von Personen in einem Versicherungsschein durch einen Versicherungsnehmer. Vorteile sind ein geringerer Verwaltungsaufwand und eine günstigere Prämie. Verbreitet sind vor allem Gruppenverträge mit Berufsverbänden und Firmen und sonstigen Verbänden. Geboten werden auch Verträge für Auslandsreisen sowie für Ausschnittsdeckungen.
Vergleich PKV  Vertragspartner im Kollektivtarif sind Firmen (für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter), Vereinigungen freiberuflich tätiger Personen, die keinen Gewerbebetrieb unterhalten und dieser Vereinigung zwangsweise angehören, wie z.B. Ärzte, Zahnärzte, Architekten und andere Kammerorganisationen, schließlich rechtsfähige Vereinigungen solcher Berufe, die überwiegend selbstständig, also freiberuflich ausgeübt werden wie Anwaltsvereine, Verbände der Journalisten usw.

Welche Vorteile bringt Ihnen ein Wechsel in die PKV?

Einge PKV Vorteile, die Sie als Privatpatient haben,
Vergleich PKV  Freie Tarifwahl und individuelle Beitragsgestaltung,
Vergleich PKV  Freie Arztwahl und Krankenhauswahl,
Vergleich PKV  Geringe Wartezeiten bei Arztbesuchen,
Vergleich PKV  Stationäre Behandlung im Einbettzimmer, sowie mit Chefarztbehandlung als zusätzliche Wahlleistung möglich,
Vergleich PKV  Übernahme für Kosten bei Heilpraktikerleistungen je nach gewähltem Tarif,
Vergleich PKV  Hohe Kostenerstattung für Zahnersatz je nach Tarif bis zu 100% möglich,
Vergleich PKV  Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen möglich,
Vergleich PKV  Je nach gewähltem Tarif weltweiter oder europaweiter Krankenversicherungsschutz möglich,
Vergleich PKV  Volle Lohnfortzahlung bis zum Nettoeinkommen möglich, auch bei Selbstständigen,
Vergleich PKV  Krankengeldzahlung ohne zeitliche Begrenzung,
Vergleich PKV  Senkung des Beitrages durch den Wechsel in den Standardtarif im Alter möglich,
Vergleich PKV  Im Einzelfall sind durch die Schulmedizini nicht anerkannte Heilmethoden erstattungsfähig,
Vergleich PKV  Kostenübernahme für Brillen nach augenärztlicher Verschreibung möglich.

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Welche Vorteile haben Sie durch unseren kostenloser und unabhängier Vergleich für die PKV? Wir arbeiten deutschlandweit mit unabhängigen Versicherungsmaklern zusammen, die an keine Versicherung gebunden sind. Daher können diese aus über 40 Gesellschaften und deren jeweiligen Tarifen kombinieren. Für Sie hat das den Vorteil, daß Sie garantiert ein Angebot für die Universa PKV mit den für Sie bestmöglichen Leistungseinschlüssen erhalten und niedrigsten Beiträgen. Ihnen entstehen durch unseren Vergleich, sowie die Beratung unserer Experten keinerlei Kosten, haben aber die Möglichkeit, mehrere Hundert Ihrer PKV Beiträge einzusparen.

PKV Tarifwechsel

Der § 204 VVG übernimmt in der Sache unverändert die bisherigen Regelungen zum PKV Tarifwechsel des § 178f VVG a. F. Gemäß Satz 1 kann der VN vom Versicherer bei einem unbefristeten Versicherungsverhältnis verlangen, dass Anträge auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz unter Anrechnung der Alterungsrückstellung und der erworbenen Rechte angenommen werden. Soweit dabei höhere oder umfassendere Leistungen als im vorherigen Tarif beantragt werden, kann seitens des Versicherers nach Satz 2 dieses Paragrafen für die Mehrleistung entweder ein Leistungsausschluss oder ein angemessener Risikozuschlag (einschließlich Wartezeit) verlangt werden. Besonders wichtig ist der Hinweis in Satz 3 des § 204 VVG. Danach kann der VN die Vereinbarung eines Risikozuschlags und einer Wartezeit dadurch abwenden, dass er hinsichtlich der Mehrleistung einen Leistungsausschluss vereinbart.