Private Krankenkasse (PKV)

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3 gute Gründe für die Private Krankenkasse

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Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme

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Übernahme von Heilpraktiker Kosten

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Keine Zuzahlung bei Medikamenten

Private Krankenkasse (PKV)

Welche Leistungen und Tarife bietet eine Private Krankenkasse (PKV)? Für welchen Tarif sollen Sie sich entscheiden? Unser unabhängiger Versicherungsvertreter berät Sie gern kostenlos bei der Wahl der richtigen Tarifkombinationen und erstellt Ihnen unverbindlich ein auf Ihre Bedürfnisse angepasstes Angebot.

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Wer darf in die Private Krankenkasse eintreten, bzw. in diese wechseln?

Ein Wechsel in die Private Krankenkasse kommt für folgende Personengruppen in Frage,
 Private Krankenkasse  (PKV) Selbstständige und Freiberufler,
 Private Krankenkasse  (PKV) Arbeiter und Angestellte ab einem Bruttogehalt von 50.950 Euro jährlich,
 Private Krankenkasse  (PKV) Beamte und Beamtenanwärter,
 Private Krankenkasse  (PKV) Ehepartner, wo der andere Teil bereits privat versichert ist,
 Private Krankenkasse  (PKV) Studenten (diese können sich in der privaten, studentischen Krankenversicherung versichern.)

Wonach richten sich die Private Krankenkasse Beiträge?

Der in monatlich zu zahlende Beitrag in der privaten Krankenversicherung richtet sich nach den von Ihnen gewünschten Leistungen, sowie den gewählten Tarifmöglichkeiten.
Weitere Faktoren, die die Beitragshöhe beeinflussen sind zum Beispiel,
 Private Krankenkasse  (PKV) das Eintrittsalter
 Private Krankenkasse  (PKV) der aktuelle Gesundheitszustand und eventuell vorhandene Vorerkrankungen,
 Private Krankenkasse  (PKV) das Geschlecht des Versicherungsnehmers,
 Private Krankenkasse  (PKV) sowie der jeweiligen Versicherungsgesellschaften.

Welche Leistungen bietet die Private Krankenkasse?

Nachfolgend finden Sie einen kleinen Überblick über die Private Krankenkasse Leistungen,
 Private Krankenkasse  (PKV) ambulante und staionäre Behandlungsleistungen,
 Private Krankenkasse  (PKV) Leistungen für die Zahnbehandlung, dem Zahnersatz, sowie Kieferorthopädische Behandlung,
 Private Krankenkasse  (PKV) Krankentagegeldzahlung zur Absicherung des Verdienstausfall (ab Tag der Erkrankung je nach gewähltem Tarif),
 Private Krankenkasse  (PKV) Krankenhaustagegeldleistung bei stationärer Behandlung (ab Tag der Einweisung je nach gewähltem Tarif),
 Private Krankenkasse  (PKV) sowie zusätzliche Leistungen bei Todesfall, Kuraufenthalten, und zur Beitragsentlastung etc.

Welche Private Krankenkasse Tarife gibt es?

Im wesentlichen gibt es folgende Private Krankenkasse Tarife,
Standarttarif (Basistarif)
 Private Krankenkasse  (PKV) Standardtarif, gedacht für vor allem ältere Versicherungsnehmer die den Normalbeitrag für die Private Krankenkassenicht mehr aufbringen können und nicht in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren können.
 Private Krankenkasse  (PKV) Basistarif dient als Grundabsicherung vor allem für Selbstständige und Freiberufler, die mit Ihrem Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegen und keine Möglichkeit haben, in die gesetzliche KV einzutreten.
Ebenfalls können sich Studenten im Basistarif versichern, die aus der Studentischen Krankenversicherung ausscheiden müssen.
Komakttarif
 Private Krankenkasse  (PKV) Der Kompakttarif übernimmt Zahlungsleistungen bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung.
 Private Krankenkasse  (PKV) Ein Kompakttarif ist bei gewünschten Leistungen, wie Ein- oder Zweibettzimmerbelegung mit Chefarztbehandlung, kombiniert mit Höchstsatztarifen, ergänzt um vernünftige Leistungen bei Brillen und anderen Hilfsmitteln zu empfehlen.
 Private Krankenkasse  (PKV) Bei vielen Kompakttarifen erstreckt sich die Selbstbeteiligung über eine Kombination aus ambulantem, stationären Leistungen und Zahnbehandlungsleistungen.
Großschadentarif (Hoher Selbstbehalt)
 Private Krankenkasse  (PKV) Der Großschadentarif bietet Selbstbehalte von bis zu 5.000 EUR. Durch die Wahl einer höheren Selbstbeteiligung wird der monatliche Beitrag drastisch reduziert, daher ist dieser Tarif insbesondere bei Selbstständigen und Freiberuflern interessant, die Wert auf eine gringe monatliche Beitragshöhe legen.
Kollektivtarif (Gruppentarif)
 Private Krankenkasse  (PKV) Kollektiv- und Gruppenversicherungsverträge sind Verträge einer Gruppe von Personen in einem Versicherungsschein durch einen Versicherungsnehmer. Vorteile sind ein geringerer Verwaltungsaufwand und eine günstigere Prämie. Verbreitet sind vor allem Gruppenverträge mit Berufsverbänden und Firmen und sonstigen Verbänden. Geboten werden auch Verträge für Auslandsreisen sowie für Ausschnittsdeckungen.
 Private Krankenkasse  (PKV) Vertragspartner im Kollektivtarif sind Firmen (für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter), Vereinigungen freiberuflich tätiger Personen, die keinen Gewerbebetrieb unterhalten und dieser Vereinigung zwangsweise angehören, wie z.B. Ärzte, Zahnärzte, Architekten und andere Kammerorganisationen, schließlich rechtsfähige Vereinigungen solcher Berufe, die überwiegend selbstständig, also freiberuflich ausgeübt werden wie Anwaltsvereine, Verbände der Journalisten usw.

Welche Vorteile bringt Ihnen ein Wechsel in die Private Krankenkasse?

Einge Private Krankenkasse Vorteile, die Sie als Privatpatient haben,
 Private Krankenkasse  (PKV) Freie Tarifwahl und individuelle Beitragsgestaltung,
 Private Krankenkasse  (PKV) Freie Arztwahl und Krankenhauswahl,
 Private Krankenkasse  (PKV) Geringe Wartezeiten bei Arztbesuchen,
 Private Krankenkasse  (PKV) Stationäre Behandlung im Einbettzimmer, sowie mit Chefarztbehandlung als zusätzliche Wahlleistung möglich,
 Private Krankenkasse  (PKV) Übernahme für Kosten bei Heilpraktikerleistungen je nach gewähltem Tarif,
 Private Krankenkasse  (PKV) Hohe Kostenerstattung für Zahnersatz je nach Tarif bis zu 100% möglich,
 Private Krankenkasse  (PKV) Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen möglich,
 Private Krankenkasse  (PKV) Je nach gewähltem Tarif weltweiter oder europaweiter Krankenversicherungsschutz möglich,
 Private Krankenkasse  (PKV) Volle Lohnfortzahlung bis zum Nettoeinkommen möglich, auch bei Selbstständigen,
 Private Krankenkasse  (PKV) Krankengeldzahlung ohne zeitliche Begrenzung,
 Private Krankenkasse  (PKV) Senkung des Beitrages durch den Wechsel in den Standardtarif im Alter möglich,
 Private Krankenkasse  (PKV) Im Einzelfall sind durch die Schulmedizini nicht anerkannte Heilmethoden erstattungsfähig,
 Private Krankenkasse  (PKV) Kostenübernahme für Brillen nach augenärztlicher Verschreibung möglich.

Private Krankenkasse (PKV)

Eine Private Krankenkasse (PKV) bietet Ihnen viele Vorteile. Jedoch ist die Wahl der richtigen Tarifkombination mit den darin verbundenen Leistungen für Versicherungsnehmer in den meisten Fällen unübersichtlich bzw. undurchschaubar. Schnell sind falsche, oder überteuerte Tarife gewählt, in denen Sie am Ende viel zu viel Beiträge zahlen. Unsere Versicherungsmakler sind unabhängig. Daß heißt, diese sind an keine Versicherung gebunden und können Ihnen so aus einer Vielzahl von Gesellschaften und deren Tarife vergleichen und Ihnen Angebote erstellen. Das hat für Sie den Vorteil, daß Sie fair beraten werden und Ihnen keine unnötigen Leistungen erhalten, die Sie gar nicht benötigen. So können Sie mehrere Hundert Euro im Jahr einsparen und die Beratung, sowie unser Vergleich kostet Sie nichts. Eine optimale Absicherung bietet auch die Central Private Krankenkasse bei niedrigen Beiträgen.

Private Krankenkasse Kündigung durch den Versicherer

Die Versicherer verzichten in der Krankheitskostenvollversicherung (Krankheitskosten, Krankentagegeld, Krankenhaustagegeld) ausdrücklich auf das Recht der ordentlichen Kündigung. Geregelt ist dies in § 178i VVG. Der Private Krankenkasse Anbieter hat jedoch ein ordentliches Kündigungsrecht, wenn lediglich eine Krankenhaustagegeld-, eine Krankheitskostenteilversicherung oder beides vereinbart ist. Dies gilt auch für eine separate Krankentagegeldversicherung, für die kein Anspruch auf Beitragszuschuss durch den Arbeitgeber besteht. Dann kann er das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden der ersten drei Versicherungsjahre, frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Vertragsdauer mit einer Frist von drei Monaten kündigen (§ 14 Abs. 1 MB/KK 94). Aus den Tarifbedingungen ist ersichtlich, ob der Versicherer das Recht der ordentlichen Kündigung auf die Krankenhaustagegeldversicherung beschränkt. In der Krankentagegeldversicherung verzichten viele Versicherer auch auf das ordentliche Kündigungsrecht für die ersten drei Versicherungsjahre, wenn ambulante und stationäre Tarife mitversichert sind.