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Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme

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Keine Zuzahlung bei Medikamenten

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Wer darf in die Private Krankenversicherung eintreten, bzw. in diese wechseln?

Ein Wechsel in die Private Krankenversicherung kommt für folgende Personengruppen in Frage,
Vergleich Private Krankenversicherung   - Bildgrafik PfeilSelbstständige und Freiberufler,
Vergleich Private Krankenversicherung   - Bildgrafik PfeilArbeiter und Angestellte ab einem Bruttogehalt von 48.600 Euro jährlich,
Vergleich Private Krankenversicherung   - Bildgrafik PfeilBeamte und Beamtenanwärter,
Vergleich Private Krankenversicherung   - Bildgrafik PfeilEhepartner, wo der andere Teil bereits privat versichert ist,
Vergleich Private Krankenversicherung   - Bildgrafik PfeilStudenten (diese können sich in der privaten, studentischen Krankenversicherung versichern.)

Wonach richten sich die Private Krankenversicherung Beiträge?

Der in monatlich zu zahlende Beitrag in der privaten Krankenversicherung richtet sich nach den von Ihnen gewünschten Leistungen, sowie den gewählten Tarifmöglichkeiten.
Weitere Faktoren, die die Beitragshöhe beeinflussen sind zum Beispiel,
Vergleich Private Krankenversicherung   - Bildgrafik Pfeildas Eintrittsalter
Vergleich Private Krankenversicherung   - Bildgrafik Pfeilder aktuelle Gesundheitszustand und eventuell vorhandene Vorerkrankungen,
Vergleich Private Krankenversicherung   - Bildgrafik Pfeildas Geschlecht des Versicherungsnehmers,
Vergleich Private Krankenversicherung   - Bildgrafik Pfeilsowie der jeweiligen Versicherungsgesellschaften.

Welche Leistungen bietet die Private Krankenversicherung?

Nachfolgend finden Sie einen kleinen Überblick über die Private Krankenversicherung Leistungen,
Vergleich Private Krankenversicherung   - Bildgrafik Pfeilambulante und staionäre Behandlungsleistungen,
Vergleich Private Krankenversicherung   - Bildgrafik PfeilLeistungen für die Zahnbehandlung, dem Zahnersatz, sowie Kieferorthopädische Behandlung,
Vergleich Private Krankenversicherung   - Bildgrafik PfeilKrankentagegeldzahlung zur Absicherung des Verdienstausfall (ab Tag der Erkrankung je nach gewähltem Tarif),
Vergleich Private Krankenversicherung   - Bildgrafik PfeilKrankenhaustagegeldleistung bei stationärer Behandlung (ab Tag der Einweisung je nach gewähltem Tarif),
Vergleich Private Krankenversicherung   - Bildgrafik Pfeilsowie zusätzliche Leistungen bei Todesfall, Kuraufenthalten, und zur Beitragsentlastung etc.

Welche Private Krankenversicherung Tarife gibt es?

Im wesentlichen gibt es folgende Private Krankenversicherung Tarife,
Standarttarif (Basistarif)
Vergleich Private Krankenversicherung   - Bildgrafik PfeilStandardtarif, gedacht für vor allem ältere Versicherungsnehmer die den Normalbeitrag für die Private Krankenversicherungnicht mehr aufbringen können und nicht in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren können.
Vergleich Private Krankenversicherung   - Bildgrafik PfeilBasistarif dient als Grundabsicherung vor allem für Selbstständige und Freiberufler, die mit Ihrem Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegen und keine Möglichkeit haben, in die gesetzliche KV einzutreten.
Ebenfalls können sich Studenten im Basistarif versichern, die aus der Studentischen Krankenversicherung ausscheiden müssen.
Komakttarif
Vergleich Private Krankenversicherung   - Bildgrafik PfeilDer Kompakttarif übernimmt Zahlungsleistungen bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung.
Vergleich Private Krankenversicherung   - Bildgrafik PfeilEin Kompakttarif ist bei gewünschten Leistungen, wie Ein- oder Zweibettzimmerbelegung mit Chefarztbehandlung, kombiniert mit Höchstsatztarifen, ergänzt um vernünftige Leistungen bei Brillen und anderen Hilfsmitteln zu empfehlen.
Vergleich Private Krankenversicherung   - Bildgrafik PfeilBei vielen Kompakttarifen erstreckt sich die Selbstbeteiligung über eine Kombination aus ambulantem, stationären Leistungen und Zahnbehandlungsleistungen.
Großschadentarif (Hoher Selbstbehalt)
Vergleich Private Krankenversicherung   - Bildgrafik PfeilDer Großschadentarif bietet Selbstbehalte von bis zu 5.000 EUR. Durch die Wahl einer höheren Selbstbeteiligung wird der monatliche Beitrag drastisch reduziert, daher ist dieser Tarif insbesondere bei Selbstständigen und Freiberuflern interessant, die Wert auf eine gringe monatliche Beitragshöhe legen.
Kollektivtarif (Gruppentarif)
Vergleich Private Krankenversicherung   - Bildgrafik PfeilKollektiv- und Gruppenversicherungsverträge sind Verträge einer Gruppe von Personen in einem Versicherungsschein durch einen Versicherungsnehmer. Vorteile sind ein geringerer Verwaltungsaufwand und eine günstigere Prämie. Verbreitet sind vor allem Gruppenverträge mit Berufsverbänden und Firmen und sonstigen Verbänden. Geboten werden auch Verträge für Auslandsreisen sowie für Ausschnittsdeckungen.
Vergleich Private Krankenversicherung   - Bildgrafik PfeilVertragspartner im Kollektivtarif sind Firmen (für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter), Vereinigungen freiberuflich tätiger Personen, die keinen Gewerbebetrieb unterhalten und dieser Vereinigung zwangsweise angehören, wie z.B. Ärzte, Zahnärzte, Architekten und andere Kammerorganisationen, schließlich rechtsfähige Vereinigungen solcher Berufe, die überwiegend selbstständig, also freiberuflich ausgeübt werden wie Anwaltsvereine, Verbände der Journalisten usw.

Welche Vorteile bringt Ihnen ein Wechsel in die Private Krankenversicherung?

Einge Private Krankenversicherung Vorteile, die Sie als Privatpatient haben,
Vergleich Private Krankenversicherung   - Bildgrafik PfeilFreie Tarifwahl und individuelle Beitragsgestaltung,
Vergleich Private Krankenversicherung   - Bildgrafik PfeilFreie Arztwahl und Krankenhauswahl,
Vergleich Private Krankenversicherung   - Bildgrafik PfeilGeringe Wartezeiten bei Arztbesuchen,
Vergleich Private Krankenversicherung   - Bildgrafik PfeilStationäre Behandlung im Einbettzimmer, sowie mit Chefarztbehandlung als zusätzliche Wahlleistung möglich,
Vergleich Private Krankenversicherung   - Bildgrafik PfeilÜbernahme für Kosten bei Heilpraktikerleistungen je nach gewähltem Tarif,
Vergleich Private Krankenversicherung   - Bildgrafik PfeilHohe Kostenerstattung für Zahnersatz je nach Tarif bis zu 100% möglich,
Vergleich Private Krankenversicherung   - Bildgrafik PfeilBeitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen möglich,
Vergleich Private Krankenversicherung   - Bildgrafik PfeilJe nach gewähltem Tarif weltweiter oder europaweiter Krankenversicherungsschutz möglich,
Vergleich Private Krankenversicherung   - Bildgrafik PfeilVolle Lohnfortzahlung bis zum Nettoeinkommen möglich, auch bei Selbstständigen,
Vergleich Private Krankenversicherung   - Bildgrafik PfeilKrankengeldzahlung ohne zeitliche Begrenzung,
Vergleich Private Krankenversicherung   - Bildgrafik PfeilSenkung des Beitrages durch den Wechsel in den Standardtarif im Alter möglich,
Vergleich Private Krankenversicherung   - Bildgrafik PfeilIm Einzelfall sind durch die Schulmedizini nicht anerkannte Heilmethoden erstattungsfähig,
Vergleich Private Krankenversicherung   - Bildgrafik PfeilKostenübernahme für Brillen nach augenärztlicher Verschreibung möglich.

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Welche Vorteile haben Sie durch unseren kostenloser und unabhängier Vergleich für die Private Krankenversicherung? Wir arbeiten deutschlandweit mit unabhängigen Versicherungsmaklern zusammen, die an keine Versicherung gebunden sind. Daher können diese aus über 40 Gesellschaften und deren jeweiligen Tarifen kombinieren. Für Sie hat das den Vorteil, daß Sie garantiert ein Angebot für die Universa Private Krankenversicherung mit den für Sie bestmöglichen Leistungseinschlüssen erhalten und niedrigsten Beiträgen. Ihnen entstehen durch unseren Vergleich, sowie die Beratung unserer Experten keinerlei Kosten, haben aber die Möglichkeit, mehrere Hundert Ihrer Private Krankenversicherung Beiträge einzusparen.

Private Krankenversicherung 2009

Zum 1.1.2009 sollen die Standardtarifversicherten automatisch in den Basistarif überführt werden. Wer bislang schon im Private Krankenversicherung Standardtarif versichert war, kann es auch nach dem 1.1.2009 bleiben, allerdings wird dann der Standardtarif in den Krankenversicherungs-übergreifenden Risikostrukturausgleich integriert und einbezogen werden. Wer als Standard- oder Basisversicherter seine Versicherung wechseln will, muss nachweisen, dass er einen neuen Versicherer gefunden hat, ehe der bisherige Versicherer die Kündigung akzeptieren darf. Dies ergibt sich aus § 178h Abs. 6 des neuen VVG. Die Behandlungspflicht für Standard-Versicherte ist ebenfalls gesetzlich geregelt. § 75 SGB V sieht vor, dass die Leistungsabrechnung für Standard-Versicherte maximiert wird auf den 1,8-fachen Gebührensatz der Ärzte und den 2-fachen Gebührensatz der Zahnärzte.