Wer darf in die Private Krankenversicherung eintreten, bzw. in diese wechseln?
Wonach richten sich die Private Krankenversicherung Beiträge?
Welche Leistungen bietet die Private Krankenversicherung?
Welche Private Krankenversicherung Tarife gibt es?
Im wesentlichen gibt es folgende Private Krankenversicherung Tarife,
Standarttarif (Basistarif)
Standardtarif, gedacht für vor allem ältere Versicherungsnehmer die den Normalbeitrag für die Private Krankenversicherungnicht mehr aufbringen können und nicht in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren können.
Basistarif dient als Grundabsicherung vor allem für Selbstständige und Freiberufler, die mit
Ihrem Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegen und keine Möglichkeit haben, in die gesetzliche KV einzutreten.
Ebenfalls können sich Studenten im Basistarif versichern, die aus der Studentischen Krankenversicherung ausscheiden müssen.
Komakttarif
Der Kompakttarif übernimmt Zahlungsleistungen bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung.
Ein Kompakttarif ist bei gewünschten Leistungen, wie Ein- oder Zweibettzimmerbelegung mit Chefarztbehandlung, kombiniert
mit Höchstsatztarifen, ergänzt um vernünftige Leistungen bei Brillen und anderen Hilfsmitteln zu empfehlen.
Bei vielen Kompakttarifen erstreckt sich die Selbstbeteiligung über eine Kombination aus ambulantem,
stationären Leistungen und Zahnbehandlungsleistungen.
Großschadentarif (Hoher Selbstbehalt)
Der Großschadentarif bietet Selbstbehalte von bis zu 5.000 EUR.
Durch die Wahl einer höheren Selbstbeteiligung wird der monatliche Beitrag drastisch reduziert, daher ist dieser Tarif
insbesondere bei Selbstständigen und Freiberuflern interessant, die Wert auf eine gringe monatliche Beitragshöhe legen.
Kollektivtarif (Gruppentarif)
Kollektiv- und Gruppenversicherungsverträge sind Verträge einer Gruppe von Personen in einem
Versicherungsschein durch einen Versicherungsnehmer. Vorteile sind ein geringerer Verwaltungsaufwand und eine günstigere Prämie.
Verbreitet sind vor allem Gruppenverträge mit Berufsverbänden und Firmen und sonstigen Verbänden. Geboten werden auch Verträge für
Auslandsreisen sowie für Ausschnittsdeckungen.
Vertragspartner im Kollektivtarif sind Firmen (für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter), Vereinigungen freiberuflich
tätiger Personen, die keinen Gewerbebetrieb unterhalten und dieser Vereinigung zwangsweise angehören, wie z.B. Ärzte, Zahnärzte,
Architekten und andere Kammerorganisationen, schließlich rechtsfähige Vereinigungen solcher Berufe, die überwiegend selbstständig,
also freiberuflich ausgeübt werden wie Anwaltsvereine, Verbände der Journalisten usw.
Welche Vorteile bringt Ihnen ein Wechsel in die Private Krankenversicherung?
Einge Private Krankenversicherung Vorteile, die Sie als Privatpatient haben,
Freie Tarifwahl und individuelle Beitragsgestaltung,
Freie Arztwahl und Krankenhauswahl,
Geringe Wartezeiten bei Arztbesuchen,
Stationäre Behandlung im Einbettzimmer, sowie mit Chefarztbehandlung als zusätzliche Wahlleistung möglich,
Übernahme für Kosten bei Heilpraktikerleistungen je nach gewähltem Tarif,
Hohe Kostenerstattung für Zahnersatz je nach Tarif bis zu 100% möglich,
Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen möglich,
Je nach gewähltem Tarif weltweiter oder europaweiter Krankenversicherungsschutz möglich,
Volle Lohnfortzahlung bis zum Nettoeinkommen möglich, auch bei Selbstständigen,
Krankengeldzahlung ohne zeitliche Begrenzung,
Senkung des Beitrages durch den Wechsel in den Standardtarif im Alter möglich,
Im Einzelfall sind durch die Schulmedizini nicht anerkannte Heilmethoden erstattungsfähig,
Kostenübernahme für Brillen nach augenärztlicher Verschreibung möglich.